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Rückgabegrund AC04: Lastschrift auf ein aufgelöstes Konto

Stand: 28. Oktober 2026

AC04 bedeutet „Konto erloschen“: Das Konto, von dem die SEPA-Lastschrift abgebucht werden sollte, besteht nicht mehr. Der Zahlungspflichtige hat es aufgelöst, seit der Gläubiger zuletzt davon abgebucht hat, und dem Gläubiger keine neue Kontoverbindung mitgeteilt.

Code
AC04
Bedeutung laut Regelwerk
Account closed (Konto erloschen)
ISO-Bezeichnung
Closed Account Number
Art der Rückbuchung
Zurückweisung vor oder Rückgabe nach der Belastung
Verfahren
Basislastschrift und Firmenlastschrift
Erneut einziehen?
Nur auf die neue IBAN, als Mandatsänderung

Was AC04 bedeutet

AC04 zeigt, dass die IBAN formal richtig ist, das Konto bei der Bank aber geschlossen wurde. Eine Lastschrift auf dieses Konto kann nicht mehr gelingen.

Der European Payments Council weist darauf hin, dass AC04 in einigen SEPA-Ländern aus Datenschutzgründen nicht verwendet werden darf; dann erscheint stattdessen MS03.

Wechselt der Zahlungspflichtige nur das Konto, bleibt das Mandat bestehen: Ein neues Konto bei derselben oder einer anderen Bank ist laut Regelwerk eine Änderung des Mandats. Die neue IBAN muss aber vom Zahlungspflichtigen kommen.

Was Zahlungspflichtiger und Gläubiger sehen

Als Zahlungspflichtiger

Auf Ihrem neuen Konto sehen Sie nichts, denn die Lastschrift ging an das alte Konto und kam von dort zurück. Sie erfahren davon durch den Gläubiger, der den Betrag nicht erhalten hat.

Als Gläubiger

Ihre Bank bucht den Betrag zurück und nennt AC04 als Rückgabegrund, in manchen Ländern MS03. Banken beschreiben AC04 etwa als „Konto erloschen (Konto aufgelöst)“.

Kontoauszug des GläubigersGirokonto Verein
BuchungVorgangBetrag EUR
03.11.SEPA-Lastschrift-Einzug, 214 PostenMitgliedsbeiträge 11/2026+8.560,00
05.11.SEPA-RücklastschriftMandat M-0412, Mitgliedsbeitrag 11/2026Rückgabegrund AC04 Konto erloschen−40,00
05.11.Entgelt Rücklastschrift−3,00
Beispiel: So kann eine Rücklastschrift mit AC04 auf dem Kontoauszug des Gläubigers aussehen. Darstellung und Entgelt unterscheiden sich je nach Bank.

Typische Ursachen

  • Der Zahlungspflichtige hat das Konto gekündigt oder die Bank gewechselt.
  • Die Bank hat das Konto geschlossen.
  • Eine Kontoänderung wurde nicht in Ihre Stammdaten übernommen.

Was Sie als Zahlungspflichtiger tun können

  1. Teilen Sie dem Gläubiger Ihre neue IBAN mit, am besten schriftlich und zusammen mit der Mandatsreferenz.
  2. Zahlen Sie den offenen Betrag per Überweisung oder vereinbaren Sie, dass er vom neuen Konto abgebucht wird.
  3. Prüfen Sie, welche weiteren Lastschriften noch auf das alte Konto laufen, und informieren Sie auch diese Gläubiger.

Was Sie als Gläubiger tun können

  1. Fragen Sie den Zahlungspflichtigen nach der neuen IBAN und lassen Sie sie sich schriftlich bestätigen. Ohne seine Angabe dürfen Sie kein anderes Konto belasten.
  2. Kennzeichnen Sie in der nächsten Lastschrift die Mandatsänderung: das Änderungskennzeichen setzen und als ursprüngliches Konto bei einem Wechsel zu einer anderen Bank „SMNDA“ angeben, bei einem neuen Konto bei derselben Bank die alte IBAN.
  3. Reichen Sie die offene Lastschrift auf die neue IBAN neu ein. Kündigen Sie die neue Lastschrift mit Betrag und Fälligkeitstag an (Vorabinformation); ohne andere Vereinbarung spätestens 14 Kalendertage vorher.
  4. Prüfen Sie die Datei vor dem Hochladen mit der kostenlosen SEPA-Prüfung: Sie zeigt, ob die neue IBAN gültig ist und die Mandatsdaten vollständig sind.

Fristen

Eine Zurückweisung mit AC04 kommt vor der Belastung, eine Rückgabe spätestens fünf (Basislastschrift) bzw. drei Bankarbeitstage (Firmenlastschrift) nach dem Fälligkeitstag. Bei der Firmenlastschrift muss der Zahlungspflichtige das Mandat auch bei seiner neuen Bank bestätigen, bevor Sie dort abbuchen können.

Ähnliche Rückgabegründe

Häufige Fragen

Brauche ich nach AC04 ein neues Mandat?

Nicht unbedingt. Ein Kontowechsel ist eine Änderung des bestehenden Mandats. Sie brauchen die neue IBAN vom Zahlungspflichtigen und kennzeichnen die Änderung in der nächsten Lastschrift.

Was ist der Unterschied zwischen AC04 und AC01?

Bei AC01 ist die IBAN ungültig oder bei der Bank unbekannt. Bei AC04 gab es das Konto, es ist aber aufgelöst.

Darf ich die Lastschrift auf das alte Konto noch einmal einreichen?

Das bringt nichts: Ein aufgelöstes Konto bleibt aufgelöst, und die Lastschrift käme wieder zurück.

Was gilt bei der Firmenlastschrift?

Dasselbe, mit einem Zusatz: Die Bank des Zahlungspflichtigen löst eine Firmenlastschrift nur ein, wenn er das Mandat bei ihr bestätigt hat. Nach einem Bankwechsel muss er das bei der neuen Bank nachholen.

Quellen