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SEPA-Lastschriftmandat: Vorlage kostenlos als PDF und Word

Stand: 28. Oktober 2026

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt Ihnen ein Kunde oder Mitglied, Zahlungen von seinem Konto einzuziehen. Hier finden Sie kostenlose Vorlagen für die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift, jeweils als ausfüllbares PDF und als Word-Datei, mit dem Standardtext der Deutschen Kreditwirtschaft und allen Pflichtangaben.

Vorlagen herunterladen

SEPA-Basislastschrift-Mandat

Für Verbraucher, Vereinsmitglieder und Unternehmen. Der Zahlungspflichtige kann acht Wochen lang die Erstattung verlangen.

PDF-Vorlage herunterladenPDF, 20 KB Word-Vorlage herunterladenWord (DOCX), 38 KB

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Nur für Unternehmen als Zahlungspflichtige. Keine Erstattung nach der Einlösung; der Zahlungspflichtige bestätigt das Mandat bei seiner Bank.

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Kostenlos und ohne Anmeldung. Im PDF füllen Sie die Felder am Bildschirm aus und drucken das Mandat; den Namen des Zahlungsempfängers tragen Sie nur einmal ein. In der Word-Datei ersetzen Sie die grau hinterlegten Platzhalter. Beide Vorlagen lassen sich auch leer ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Was in ein SEPA-Lastschriftmandat gehört

Inhalt und Mandatstext sind vorgegeben, die Gestaltung nicht. Das Regelwerk des European Payments Council verlangt die Überschrift „SEPA-Lastschriftmandat“ (bei der Firmenlastschrift „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“) und diese Angaben:

Pflichtangaben eines SEPA-Lastschriftmandats
AngabeWer trägt sie einPflicht
Name und Anschrift des ZahlungsempfängersZahlungsempfängerja
Gläubiger-IdentifikationsnummerZahlungsempfängerja; Aufbau und Antrag der Gläubiger-ID
MandatsreferenzZahlungsempfängerja; darf nachgereicht werden, spätestens vor der ersten Lastschrift
Zahlungsart: wiederkehrend oder einmaligZahlungsempfängerja
Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)Zahlungspflichtigerja
Anschrift des ZahlungspflichtigenZahlungspflichtigernur, wenn eine Bank außerhalb des EWR beteiligt ist, etwa in der Schweiz
IBANZahlungspflichtigerja
BICZahlungspflichtigernur außerhalb des EWR und wenn der Zahlungsempfänger danach fragt
Ort, Datum und UnterschriftZahlungspflichtigerja

Zusätzlich erlaubt sind nur Ihr Logo und ein Feld für interne Vermerke, das Sie erst nach der Unterschrift ausfüllen. Auf das Mandat gehört außerdem ein Hinweis, wohin der Zahlungspflichtige es zurückschicken soll; die Vorlagen enthalten dafür ein Feld.

Der Mustertext

Den Mandatstext übernehmen Sie unverändert. Für die SEPA-Basislastschrift lautet er:

Ich ermächtige/Wir ermächtigen [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Für die SEPA-Firmenlastschrift folgt auf dieselben zwei Sätze dieser Hinweis:

Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin (Wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.

Das Regelwerk der Basislastschrift verlangt außerdem den Hinweis, dass der Zahlungspflichtige seine Rechte in einem Merkblatt seiner Bank nachlesen kann. Die Vorlage enthält ihn in der vom European Payments Council freigegebenen deutschen Fassung.

Vorschau der PDF-Vorlage SEPA-Lastschriftmandat: Felder für Zahlungsempfänger, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz, Mandatstext, Zahlungsart, Angaben des Zahlungspflichtigen mit IBAN, Ort, Datum und Unterschrift
Vorschau der PDF-Vorlage für die SEPA-Basislastschrift. Das PDF ist ausfüllbar; der Name des Zahlungsempfängers erscheint nach einmaliger Eingabe auch im Mandatstext.

Basislastschrift oder Firmenlastschrift?

Unterschiede zwischen SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift
MerkmalBasislastschriftFirmenlastschrift
ZahlungspflichtigerVerbraucher und Unternehmennur Unternehmen, keine Verbraucher
Erstattung nach der Belastung8 Wochen ohne Angabe von Gründen, ohne gültiges Mandat bis 13 Monatekeine Erstattung autorisierter Lastschriften
Bestätigung bei der Banknicht nötigder Zahlungspflichtige bestätigt das Mandat bei seiner Bank; ohne Bestätigung gibt sie die Lastschrift zurück
Rückgabe durch die Bankbis 5 Bankarbeitstage nach dem Fälligkeitstagbis 3 Bankarbeitstage nach dem Fälligkeitstag
Ablehnung durch den Zahlungspflichtigenvor der Belastung möglich, danach Erstattungbis zum Fälligkeitstag

Die Firmenlastschrift lohnt sich vor allem bei größeren Beträgen zwischen Unternehmen, weil die Zahlung nach der Einlösung endgültig ist. Für Vereinsbeiträge und Privatkunden nehmen Sie die Basislastschrift.

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Laden Sie die passende Vorlage herunter: Basislastschrift für Privatkunden und Mitglieder, Firmenlastschrift nur für Unternehmen.
  2. Tragen Sie Name und Anschrift Ihrer Organisation und Ihre Gläubiger-ID ein. Noch keine? Die Gläubiger-ID beantragen Sie kostenlos bei der Deutschen Bundesbank.
  3. Vergeben Sie für jeden Zahlungspflichtigen eine eigene Mandatsreferenz. Steht sie beim Unterschreiben noch nicht fest, teilen Sie sie spätestens vor der ersten Lastschrift mit.
  4. Kreuzen Sie an, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung gilt.
  5. Lassen Sie den Zahlungspflichtigen Name, Anschrift und IBAN eintragen und mit Ort und Datum unterschreiben. Drucken Sie im IBAN-Feld keinen Ländercode vor.
  6. Bewahren Sie das unterschriebene Mandat auf und erfassen Sie Mandatsreferenz und Unterschriftsdatum in Ihrem Programm; beides gehört in jede Lastschrift.
  7. Kündigen Sie jede Lastschrift mit Betrag und Fälligkeitstag an (Vorabinformation), ohne andere Vereinbarung spätestens 14 Kalendertage vorher.

Wie lange ein Mandat gilt

  • Ein Mandat für wiederkehrende Zahlungen gilt, bis der Zahlungspflichtige es widerruft. Den Widerruf regeln Sie und der Zahlungspflichtige untereinander, ohne die Banken.
  • Reichen Sie 36 Monate lang keine Lastschrift ein, verfällt das Mandat. Danach brauchen Sie ein neues.
  • Ein Mandat für eine einmalige Zahlung gilt nur für eine Lastschrift.
  • Wechselt der Zahlungspflichtige das Konto, bleibt das Mandat bestehen. Lassen Sie sich die neue IBAN geben und kennzeichnen Sie die Änderung in der nächsten Lastschrift.

Häufige Fragen

Ist die Vorlage kostenlos?

Ja. Sie laden die Vorlagen ohne Anmeldung herunter, ergänzen Ihre Daten und Ihr Logo und verwenden sie für Ihre Kunden oder Mitglieder. Den Mandatstext selbst ändern Sie nicht; er ist vorgegeben.

Brauche ich für jeden Zahlungspflichtigen ein eigenes Mandat?

Ja. Jeder Zahlungspflichtige erteilt sein eigenes Mandat, und jedes Mandat bekommt eine eigene Mandatsreferenz.

Muss der Zahlungspflichtige die BIC angeben?

Nur, wenn eine der beiden Banken außerhalb des EWR sitzt, etwa in der Schweiz, und Sie danach fragen. Innerhalb des EWR genügt die IBAN.

Darf ich im IBAN-Feld schon „DE“ vordrucken?

Nein. Der European Payments Council weist darauf hin, dass ein vorgegebener Ländercode Zahlungspflichtige mit Konten in anderen SEPA-Ländern benachteiligen kann; das ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar.

Muss das Mandat handschriftlich unterschrieben sein?

Das Regelwerk geht vom unterschriebenen Mandat aus; Verfahren für elektronische Unterschriften vereinbaren die beteiligten Banken. Fragen Sie Ihre Bank, was sie unterstützt. Fehlt ein gültiges Mandat, kann der Zahlungspflichtige eine Basislastschrift bis zu 13 Monate nach der Belastung zurückfordern.

Wie lange muss ich das Mandat aufbewahren?

Solange es gilt, und nach dem Ende nach den gesetzlichen Vorschriften, mindestens aber so lange, wie der Zahlungspflichtige eine nicht autorisierte Lastschrift zurückfordern kann: 13 Monate.

Kann ich mit einem Basislastschrift-Mandat eine Firmenlastschrift einziehen?

Nein. Für die Firmenlastschrift brauchen Sie ein eigenes SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, das der Zahlungspflichtige zusätzlich bei seiner Bank bestätigt.

Quellen

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