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Mandatsreferenz: was sie bedeutet und wie Sie sie richtig vergeben

Stand: 28. Oktober 2026

Die Mandatsreferenz ist die Nummer, unter der ein SEPA-Lastschriftmandat geführt wird. Der Zahlungsempfänger vergibt sie selbst; zusammen mit seiner Gläubiger-ID kennzeichnet sie jedes Mandat eindeutig. Sie steht auf dem Mandat, in der Vorabinformation und auf dem Kontoauszug bei jeder Lastschrift.

Im Überblick

  • Bis zu 35 Zeichen: Buchstaben ohne Umlaute, Ziffern, Leerzeichen und / - ? : ( ) . , ' +.
  • Kein Schrägstrich am Anfang oder Ende und keine zwei Schrägstriche hintereinander.
  • Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden: M-0412a und M-0412A sind dieselbe Referenz.
  • Der Zahlungsempfänger vergibt sie frei, aber für jedes Mandat nur einmal, und teilt sie spätestens vor der ersten Lastschrift mit.

Wo Sie die Mandatsreferenz finden

Als Zahlungspflichtiger finden Sie die Mandatsreferenz an drei Stellen:

  • Auf dem Mandat. Das Mandatsformular hat ein Feld für die Mandatsreferenz. Stand sie beim Unterschreiben noch nicht fest, muss der Gläubiger sie Ihnen vor der ersten Lastschrift mitteilen.
  • In der Vorabinformation. Vor jeder Lastschrift kündigt der Gläubiger Betrag und Fälligkeitstag an, oft auf der Rechnung oder in einem Zahlungsplan; dort können auch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID stehen.
  • Auf dem Kontoauszug. Bei jeder SEPA-Lastschrift steht die Mandatsreferenz im Buchungstext. Im Kontoauszugsformat der Deutschen Kreditwirtschaft ist sie mit MREF gekennzeichnet, die Gläubiger-ID mit CRED.
Kontoauszug des ZahlungspflichtigenGirokonto
BuchungVorgangBetrag EUR
03.11.SEPA-LastschriftMusterverein Sport e. V., Mitgliedsbeitrag 11/2026Mandatsreferenz (MREF) M-2026-0412Gläubiger-ID (CRED) DE98ZZZ09999999999−40,00
Beispiel: Bei jeder SEPA-Lastschrift stehen Mandatsreferenz und Gläubiger-ID im Buchungstext, oft mit den Kürzeln MREF und CRED. Die Darstellung unterscheidet sich je nach Bank.

Als Gläubiger steht die Mandatsreferenz in Ihrem Programm beim Mandat und in der Lastschriftdatei im Feld MndtId, zusammen mit dem Unterschriftsdatum DtOfSgntr.

Regeln für die Mandatsreferenz

Regeln für die Mandatsreferenz
RegelWas gilt
Länge1 bis 35 Zeichen
ZeichenA–Z, a–z, 0–9, Leerzeichen und / - ? : ( ) . , ' +; keine Umlaute, kein ß, kein Unterstrich, kein & oder #
Schrägstrichnicht am Anfang, nicht am Ende, nicht doppelt
Groß- und Kleinschreibungwird nicht unterschieden
Eindeutigkeitje Gläubiger-ID für genau ein Mandat
Wer vergibt sieder Zahlungsempfänger, frei wählbar
Wannauf dem Mandat oder spätestens vor der ersten Lastschrift

Die Zeichenregeln stammen aus den Vorgaben des European Payments Council für SEPA-Dateien. Sie gelten für alle Referenzen in einer Lastschriftdatei, also auch für die Ende-zu-Ende-Referenz.

Beispiele

Beispiele für gültige und ungültige Mandatsreferenzen
MandatsreferenzGültig?Warum
M-2026-0412jaPräfix, Jahr und laufende Nummer
MITGLIED-10023-01jaMitgliedsnummer mit Zähler für weitere Mandate
K10023/2026jaSchrägstrich in der Mitte ist erlaubt
/M-0412neinbeginnt mit einem Schrägstrich
M//0412neinzwei Schrägstriche hintereinander
MÜLLER-2026neinenthält einen Umlaut
M_0412neinUnterstrich ist nicht erlaubt

So vergeben Sie Mandatsreferenzen

  1. Wählen Sie ein festes Schema, zum Beispiel Kunden- oder Mitgliedsnummer plus laufende Nummer: K10023-01. Ein zweites Mandat desselben Kunden bekommt K10023-02.
  2. Vergeben Sie jede Mandatsreferenz nur einmal, auch nicht erneut nach einem Widerruf, und unterscheiden Sie sie nicht nur durch Groß- und Kleinschreibung.
  3. Verzichten Sie auf Leerzeichen und Sonderzeichen; Buchstaben, Ziffern und Bindestriche reichen.
  4. Verwenden Sie keine IBAN und keine persönlichen Daten wie das Geburtsdatum als Mandatsreferenz.
  5. Übernehmen Sie die Mandatsreferenz genau so in die Lastschriftdatei, wie sie auf dem Mandat steht. Ändern Sie Ihr Schema später, kennzeichnen Sie die Änderung in der nächsten Lastschrift und geben die bisherige Referenz mit an.

Für neue Mandate können Sie die kostenlose Vorlage für das SEPA-Lastschriftmandat verwenden; sie hat ein eigenes Feld für die Mandatsreferenz.

Mandatsreferenz und Gläubiger-ID

Die Mandatsreferenz allein ist nicht weltweit eindeutig; zwei Gläubiger können dieselbe Nummer verwenden. Eindeutig wird ein Mandat erst zusammen mit der Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers. Mit beiden Angaben kann die Bank des Zahlungspflichtigen ein Mandat zuordnen, etwa wenn der Zahlungspflichtige Lastschriften eines bestimmten Gläubigers sperren lässt.

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Mandatsreferenz?

Auf dem Mandat, das Sie unterschrieben haben, in der Vorabinformation des Gläubigers, zum Beispiel auf der Rechnung, und auf Ihrem Kontoauszug bei jeder Lastschrift dieses Gläubigers. Fehlt sie überall, fragen Sie den Gläubiger.

Wie lang darf eine Mandatsreferenz sein?

Höchstens 35 Zeichen.

Sind Umlaute in der Mandatsreferenz erlaubt?

Nein. Erlaubt sind nur die Buchstaben A bis Z ohne Umlaute und ß, Ziffern, das Leerzeichen und die Zeichen / - ? : ( ) . , ' +.

Kann ich die Mandatsreferenz nachträglich ändern?

Ja, etwa nach einer Umstellung Ihrer Nummernkreise. Das ist eine Änderung des Mandats: In der nächsten Lastschrift setzen Sie das Änderungskennzeichen und geben die bisherige Mandatsreferenz mit an. Informieren Sie auch den Zahlungspflichtigen.

Ist die Mandatsreferenz dasselbe wie die Kundennummer?

Nicht unbedingt. Sie können die Kunden- oder Mitgliedsnummer als Grundlage nehmen, aber jedes Mandat braucht eine eigene Referenz, auch wenn derselbe Kunde ein zweites Mandat erteilt.

Was passiert, wenn die Mandatsreferenz fehlt oder nicht zum Mandat passt?

Die Bank kann die Lastschrift zurückgeben, etwa mit dem Rückgabegrund MD01 (kein gültiges Mandat). Fehlt die Mandatsreferenz in der Datei ganz, entspricht die Lastschrift nicht den SEPA-Regeln; die kostenlose Prüfung zeigt solche Fälle vor dem Einreichen.

Quellen

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