Rückgabegrund AM04: Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben
Stand: 28. Oktober 2026
AM04 bedeutet „Deckung unzureichend“: Auf dem Konto des Zahlungspflichtigen war nicht genug Geld, um die SEPA-Lastschrift in voller Höhe einzulösen. In Deutschland melden manche Banken diesen Grund aus Datenschutzgründen nicht als AM04, sondern als MS03.
- Code
- AM04
- Bedeutung laut Regelwerk
- Insufficient funds (Deckung unzureichend)
- ISO-Bezeichnung
- Insufficient Funds
- Art der Rückbuchung
- Zurückweisung vor oder Rückgabe nach der Belastung
- Verfahren
- Basislastschrift und Firmenlastschrift
- Erneut einziehen?
- Ja, nach Rücksprache und mit neuer Vorabinformation
Was AM04 bedeutet
Die Bank des Zahlungspflichtigen löst eine Lastschrift nur ein, wenn das Konto sie deckt. Reicht das Guthaben einschließlich eines eingeräumten Kreditrahmens nicht für den vollen Betrag, gibt sie die Lastschrift mit AM04 zurück: vor der Belastung als Zurückweisung oder kurz danach als Rückgabe.
Als mögliche Ursache auf Seiten des Gläubigers nennt der European Payments Council eine fehlende oder verspätete Vorabinformation: Wer nicht weiß, wann wie viel abgebucht wird, kann nicht für Deckung sorgen.
In manchen SEPA-Ländern darf die Bank den Grund aus Datenschutzgründen nicht nennen und meldet dann MS03. Eine deutsche Sparkasse weist zum Beispiel darauf hin, dass sie AM04 als MS03 weitergibt.
Was Zahlungspflichtiger und Gläubiger sehen
Als Zahlungspflichtiger
Ihre Bank muss Sie unverzüglich informieren, dass sie die Lastschrift nicht eingelöst hat. Für diese Benachrichtigung darf sie ein Entgelt berechnen, wenn das im Kontovertrag vereinbart ist (§ 675o BGB).
Auf dem Kontoauszug sehen Sie die Lastschrift entweder gar nicht oder als Belastung mit anschließender Rückbuchung.
Als Gläubiger
Ihre Bank bucht den Betrag zurück, in der Regel mit einem Entgelt für die Rücklastschrift, und nennt AM04 oder MS03 als Rückgabegrund.
Den Kontostand des Zahlungspflichtigen erfahren Sie nicht; ob er nur kurzfristig nicht zahlen konnte, klären Sie mit ihm.
| Buchung | Vorgang | Betrag EUR |
|---|---|---|
| 03.11. | SEPA-Lastschrift-Einzug, 214 PostenMitgliedsbeiträge 11/2026 | +8.560,00 |
| 06.11. | SEPA-RücklastschriftMandat M-0412, Mitgliedsbeitrag 11/2026Rückgabegrund AM04 Keine Deckung | −40,00 |
| 06.11. | Entgelt Rücklastschrift | −3,00 |
Typische Ursachen
- Zu wenig Guthaben oder ein ausgeschöpfter Kreditrahmen am Fälligkeitstag.
- Ein höherer Betrag als erwartet, etwa eine Jahresrechnung statt eines Monatsbeitrags.
- Keine oder eine verspätete Vorabinformation durch den Gläubiger.
- Mehrere Lastschriften am selben Tag, die zusammen das Guthaben übersteigen.
Was Sie als Zahlungspflichtiger tun können
- Prüfen Sie Ihren Kontostand am Fälligkeitstag und welche Lastschriften an diesem Tag fällig waren.
- Melden Sie sich beim Gläubiger und vereinbaren Sie, wie Sie zahlen: per Überweisung oder mit einer neuen Lastschrift zu einem Termin, an dem Ihr Konto gedeckt ist.
- Rechnen Sie mit Kosten: Ihre Bank kann ein Entgelt für die Benachrichtigung berechnen. Verlangt der Gläubiger Kosten für die Rücklastschrift, darf er als Schadensersatz nur die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangen, nicht seinen Bearbeitungsaufwand. Eine Pauschale von 50 € hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (Urteil vom 17. September 2009, Xa ZR 40/08).
Was Sie als Gläubiger tun können
- Sprechen Sie den Zahlungspflichtigen an und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
- Reichen Sie die Lastschrift dann als neue Lastschrift ein. Kündigen Sie die neue Lastschrift mit Betrag und Fälligkeitstag an (Vorabinformation); ohne andere Vereinbarung spätestens 14 Kalendertage vorher. Ändert sich der Betrag, etwa weil Sie die Kosten der Rücklastschrift aufschlagen, kündigen Sie den neuen Betrag an.
- Die Lastschrift muss spätestens einen Bankarbeitstag vor dem Fälligkeitstag bei der Bank des Zahlungspflichtigen sein; Ihren Einreichungsschluss nennt Ihnen Ihre Bank.
- Kommt die Lastschrift erneut mangels Deckung zurück, fordern Sie den Betrag per Rechnung an und prüfen Sie, ob das Lastschriftverfahren für diesen Zahlungspflichtigen weiter passt.
Fristen
Eine Rückgabe mangels Deckung kommt kurz nach dem Fälligkeitstag: bei der SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Bankarbeitstage danach, bei der Firmenlastschrift spätestens drei. Eine neue Lastschrift kündigen Sie ohne andere Vereinbarung mindestens 14 Kalendertage vorher an.
Ähnliche Rückgabegründe
- MS03: Grund nicht angegeben – so melden manche deutschen Banken fehlende Deckung.
- SL01: Sperre oder Limit bei der Bank – der Betrag liegt über einem Höchstbetrag des Zahlungspflichtigen.
- MS02: vom Zahlungspflichtigen abgelehnt – der Kunde hat die Lastschrift selbst abgelehnt.
- AC06: Konto gesperrt – das Konto ist für Zahlungen gesperrt.
Häufige Fragen
Darf der Gläubiger nach AM04 sofort erneut abbuchen?
Ja, auf Grundlage des bestehenden Mandats, aber nur mit einer neuen Vorabinformation: ohne andere Vereinbarung spätestens 14 Kalendertage vor dem neuen Fälligkeitstag. Sprechen Sie vorher mit dem Zahlungspflichtigen, sonst kommt die Lastschrift womöglich wieder zurück.
Was kostet eine Rücklastschrift mangels Deckung?
Der Gläubiger zahlt seiner Bank das Entgelt laut Preisverzeichnis. Vom Zahlungspflichtigen darf er als Schadensersatz nur die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangen; eine Bearbeitungspauschale von 50 € hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.
Warum steht bei mir MS03 und nicht AM04?
Manche deutschen Banken geben fehlende Deckung aus Datenschutzgründen nicht als AM04 weiter, sondern als MS03 („Grund nicht angegeben“).
Gibt es AM04 auch bei der Firmenlastschrift?
Ja. Auch eine SEPA-Firmenlastschrift wird nur eingelöst, wenn das Konto gedeckt ist; die Bank gibt sie dann spätestens drei Bankarbeitstage nach dem Fälligkeitstag zurück.
Quellen
- European Payments Council: Guidance on Reason Codes for SDD R-transactions, EPC173-14 Version 8.0 – englisch; Bedeutung, Anwendungsfälle und Ursachen jedes Codes
- European Payments Council: 2025 SDD Core Rulebook, Version 1.1 – englisch; Regeln der SEPA-Basislastschrift, Fristen, Vorabinformation
- European Payments Council: 2025 SDD B2B Rulebook, Version 1.1 – englisch; Regeln der SEPA-Firmenlastschrift
- Sparkasse KölnBonn: SEPA-Rückgabe-Codes bei Lastschriften – Bankbezeichnungen der Codes; AM04, MD07 und RR04 werden aus Datenschutzgründen als MS03 gemeldet, MD02 als MD01
- § 675o BGB: Ablehnung von Zahlungsaufträgen – Unterrichtungspflicht der Bank und Entgelt für die Unterrichtung
- Verbraucherzentrale: Bearbeitungspauschale für geplatzte Lastschrift unzulässig – BGH, Urteil vom 17. September 2009, Xa ZR 40/08