Rückgabegrund MS02: Der Zahlungspflichtige hat die Lastschrift abgelehnt
Stand: 28. Oktober 2026
MS02 bedeutet, dass der Zahlungspflichtige seine Bank angewiesen hat, die SEPA-Lastschrift nicht einzulösen, ohne einen Grund zu nennen. Anders als bei MS03 kommt die Ablehnung also vom Kunden selbst, nicht von seiner Bank.
- Code
- MS02
- Bedeutung laut Regelwerk
- Refusal by the Debtor (Ablehnung durch den Zahlungspflichtigen)
- ISO-Bezeichnung
- Not Specified Reason Customer Generated: vom Kunden veranlasst, ohne Grund
- Art der Rückbuchung
- Ablehnung vor der Belastung, Zurückweisung, Rückgabe oder Rückbuchung
- Verfahren
- Basislastschrift und Firmenlastschrift
- Erneut einziehen?
- Nur nach Absprache mit dem Zahlungspflichtigen
Was MS02 bedeutet
Der Zahlungspflichtige kann seiner Bank vor der Belastung sagen, dass sie eine angekündigte Lastschrift nicht einlösen soll. Auslöser ist typischerweise die Vorabinformation, in der der Gläubiger Betrag und Fälligkeitstag genannt hat: Der Zahlungspflichtige ist damit nicht einverstanden und lehnt die Lastschrift ab. Seine Bank gibt sie dann mit MS02 zurück.
Einen Grund muss der Zahlungspflichtige seiner Bank nicht nennen. Für die Firmenlastschrift steht das ausdrücklich im Regelwerk; bei der Basislastschrift sieht das Regelwerk die Ablehnung auf Grundlage der Vorabinformation ebenfalls vor.
Deutsche Banken beschreiben MS02 etwa als „Keine Angabe, Rückgabe durch Kunden (sonstige Gründe)“. Vom ähnlichen Code MD06 unterscheidet sich MS02 durch den Zeitpunkt: MS02 ist eine Ablehnung vor oder kurz nach der Belastung, MD06 eine Erstattung, die der Zahlungspflichtige bis zu acht Wochen nach der Belastung verlangen kann.
Was Zahlungspflichtiger und Gläubiger sehen
Als Zahlungspflichtiger
Haben Sie die Lastschrift vor der Belastung abgelehnt, erscheint sie nicht auf Ihrem Kontoauszug. Wurde sie bereits gebucht, sehen Sie die Belastung und die Gutschrift der Rückgabe.
Der Gläubiger erfährt von seiner Bank, dass Sie die Lastschrift abgelehnt haben; aus seiner Sicht ist die Forderung damit nicht bezahlt.
Als Gläubiger
Ihre Bank bucht den Betrag zurück, in der Regel mit einem Entgelt für die Rücklastschrift, und nennt im Buchungstext den Rückgabegrund MS02.
Warum der Zahlungspflichtige abgelehnt hat, steht nirgends. Das erfahren Sie nur von ihm selbst.
| Buchung | Vorgang | Betrag EUR |
|---|---|---|
| 03.11. | SEPA-Lastschrift-Einzug, 214 PostenMitgliedsbeiträge 11/2026 | +8.560,00 |
| 05.11. | SEPA-RücklastschriftMandat M-0412, Mitgliedsbeitrag 11/2026Rückgabegrund MS02 Rückgabe durch Kunden | −40,00 |
| 05.11. | Entgelt Rücklastschrift | −3,00 |
Typische Ursachen
- Der Zahlungspflichtige ist mit Betrag oder Termin aus der Vorabinformation nicht einverstanden.
- Er bestreitet die Forderung oder hält den Vertrag für beendet.
- Er möchte anders zahlen, zum Beispiel per Überweisung.
- Er hat die Lastschrift versehentlich abgelehnt.
Was Sie als Zahlungspflichtiger tun können
- Haben Sie bewusst abgelehnt, sagen Sie dem Gläubiger, warum, und klären Sie, wie die Forderung erledigt wird. Die Ablehnung ändert nichts daran, ob Sie den Betrag schulden.
- War die Ablehnung ein Versehen, überweisen Sie den Betrag oder vereinbaren Sie mit dem Gläubiger eine neue Lastschrift.
- Möchten Sie keine Lastschriften dieses Gläubigers mehr, widerrufen Sie das Mandat beim Gläubiger. Den Widerruf regeln Gläubiger und Zahlungspflichtiger untereinander, ohne die Banken. Zusätzlich können Sie Ihre Bank anweisen, Lastschriften dieses Gläubigers zu sperren.
Was Sie als Gläubiger tun können
- Sprechen Sie den Zahlungspflichtigen an und fragen Sie nach dem Grund. Prüfen Sie, ob Betrag und Termin der Lastschrift mit Ihrer Vorabinformation übereinstimmen.
- Reichen Sie die Lastschrift nicht einfach erneut ein: Ohne Klärung wird der Zahlungspflichtige sie wahrscheinlich wieder ablehnen.
- Haben Sie sich geeinigt, bitten Sie um eine Überweisung oder reichen Sie eine neue Lastschrift ein. Kündigen Sie die neue Lastschrift mit Betrag und Fälligkeitstag an (Vorabinformation); ohne andere Vereinbarung spätestens 14 Kalendertage vorher.
- Hat der Zahlungspflichtige das Mandat widerrufen, dürfen Sie darauf keine Lastschriften mehr einreichen. Für neue Lastschriften brauchen Sie ein neues Mandat.
Fristen
Die Ablehnung mit MS02 kommt vor der Belastung oder kurz danach: bei der SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Bankarbeitstage nach dem Fälligkeitstag, bei der Firmenlastschrift spätestens drei. Bei der Basislastschrift kann der Zahlungspflichtige eine eingelöste Lastschrift außerdem acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückfordern (MD06); bei der Firmenlastschrift gibt es diese Erstattung nicht.
Ähnliche Rückgabegründe
- MD06: Erstattung auf Verlangen – der Zahlungspflichtige fordert eine eingelöste Lastschrift zurück.
- MS03: Grund nicht angegeben – die Bank hat abgelehnt, nicht der Kunde.
- SL01: Sperre oder Limit bei der Bank – eine dauerhafte Einstellung statt einer einzelnen Ablehnung.
- MD01: kein gültiges Mandat – zum Beispiel nach einem Widerruf des Mandats.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen MS02 und MS03?
Bei MS02 hat der Zahlungspflichtige die Lastschrift abgelehnt, bei MS03 seine Bank. In beiden Fällen wird kein Grund genannt.
Was ist der Unterschied zwischen MS02 und MD06?
MS02 ist eine Ablehnung vor oder kurz nach der Belastung. MD06 ist eine Erstattung, die der Zahlungspflichtige bei der SEPA-Basislastschrift bis zu acht Wochen nach der Belastung verlangen kann.
Muss ich als Zahlungspflichtiger einen Grund nennen?
Ihrer Bank nicht. Dem Gläubiger sollten Sie den Grund mitteilen, denn eine berechtigte Forderung bleibt bestehen.
Gibt es MS02 auch bei der Firmenlastschrift?
Ja. Auch bei der SEPA-Firmenlastschrift kann der Zahlungspflichtige seine Bank vor der Verrechnung anweisen, eine Lastschrift abzulehnen, ohne einen Grund zu nennen. Eine Erstattung nach der Belastung gibt es dort dagegen nicht.
Darf der Gläubiger nach MS02 Kosten verlangen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Als Schadensersatz kommen höchstens die Kosten der Rücklastschrift selbst in Betracht, keine Bearbeitungspauschale (Bundesgerichtshof, Xa ZR 40/08).
Quellen
- European Payments Council: Guidance on Reason Codes for SDD R-transactions, EPC173-14 Version 8.0 – englisch; Bedeutung, Anwendungsfälle und Ursachen jedes Codes
- European Payments Council: 2025 SDD Core Rulebook, Version 1.1 – englisch; Regeln der SEPA-Basislastschrift, Fristen, Vorabinformation
- European Payments Council: 2025 SDD B2B Rulebook, Version 1.1 – englisch; Regeln der SEPA-Firmenlastschrift
- Sparkasse KölnBonn: SEPA-Rückgabe-Codes bei Lastschriften – Bankbezeichnungen der Codes; AM04, MD07 und RR04 werden aus Datenschutzgründen als MS03 gemeldet, MD02 als MD01
- Verbraucherzentrale: Bearbeitungspauschale für geplatzte Lastschrift unzulässig – BGH, Urteil vom 17. September 2009, Xa ZR 40/08