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Rückgabegrund MD06: Erstattung einer Lastschrift auf Verlangen des Zahlungspflichtigen

Stand: 28. Oktober 2026

MD06 steht für eine Erstattung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen; Banken nennen das auch „Widerspruch“. Bei der SEPA-Basislastschrift kann der Zahlungspflichtige innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen verlangen, dass seine Bank ihm den Betrag erstattet.

Code
MD06
Bedeutung laut Regelwerk
Disputed authorised transaction (Erstattung einer autorisierten Lastschrift)
ISO-Bezeichnung
Refund Request By End Customer: Erstattung auf Verlangen des Kunden
Art der Rückbuchung
Erstattung nach der Belastung
Verfahren
Nur Basislastschrift
Erneut einziehen?
Erst nach Klärung mit dem Zahlungspflichtigen

Was MD06 bedeutet

Die Erstattung innerhalb von acht Wochen ist ein Recht des Zahlungspflichtigen bei der SEPA-Basislastschrift. Seine Bank erstattet den Betrag ohne Rückfragen und holt ihn sich über die Bank des Gläubigers zurück. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 675x BGB.

Über die Forderung selbst sagt die Erstattung nichts. Das Regelwerk stellt ausdrücklich klar, dass sie den Zahlungspflichtigen nicht davon entbindet, Streitfragen mit dem Gläubiger zu klären. Als mögliche Ursache nennt der European Payments Council unter anderem einen Unterschied zwischen dem angekündigten und dem tatsächlich eingezogenen Betrag.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift gibt es dieses Erstattungsrecht nicht; MD06 kommt dort nicht vor.

Was Zahlungspflichtiger und Gläubiger sehen

Als Zahlungspflichtiger

Auf Ihrem Konto sehen Sie zuerst die Belastung und nach der Erstattung eine Gutschrift in gleicher Höhe.

Die Erstattung verlangen Sie bei Ihrer Bank, je nach Bank auch im Online-Banking. Einen Grund müssen Sie dort nicht angeben.

Als Gläubiger

Ihre Bank bucht den Betrag mit dem Rückgabegrund MD06 zurück, oft Wochen nach dem Einzug: Die Erstattung kann bis zu acht Wochen nach der Belastung verlangt und noch zwei Bankarbeitstage danach verrechnet werden.

Die Gutschrift des Einzugs war also nicht endgültig. Planen Sie bei der Basislastschrift mit dieser Frist.

Kontoauszug des GläubigersGirokonto Verein
BuchungVorgangBetrag EUR
03.11.SEPA-Lastschrift-Einzug, 214 PostenMitgliedsbeiträge 11/2026+8.560,00
22.12.SEPA-RücklastschriftMandat M-0412, Mitgliedsbeitrag 11/2026Rückgabegrund MD06 Widerspruch durch Zahlungspflichtigen−40,00
22.12.Entgelt Rücklastschrift−3,00
Beispiel: So kann eine Rücklastschrift mit MD06 auf dem Kontoauszug des Gläubigers aussehen. Darstellung und Entgelt unterscheiden sich je nach Bank.

Typische Ursachen

  • Der eingezogene Betrag weicht von der Vorabinformation ab.
  • Der Zahlungspflichtige bestreitet die Forderung oder hält den Vertrag für beendet.
  • Er erkennt die Lastschrift nicht wieder, zum Beispiel wegen eines unbekannten Namens im Buchungstext.
  • Er möchte die Zahlung aus anderen Gründen aufhalten; das Erstattungsrecht gilt ohne Begründung.

Was Sie als Zahlungspflichtiger tun können

  1. Ihrer Bank müssen Sie keinen Grund nennen. Teilen Sie aber dem Gläubiger mit, warum Sie die Erstattung verlangt haben.
  2. Schulden Sie den Betrag, zahlen Sie ihn auf anderem Weg oder vereinbaren Sie eine neue Lastschrift. Die Erstattung beendet die Forderung nicht.
  3. Möchten Sie keine weiteren Lastschriften dieses Gläubigers, widerrufen Sie das Mandat beim Gläubiger.

Was Sie als Gläubiger tun können

  1. Fragen Sie den Zahlungspflichtigen nach dem Grund. Prüfen Sie, ob Betrag und Termin mit Ihrer Vorabinformation übereinstimmten.
  2. Ist die Forderung berechtigt, fordern Sie den Betrag erneut an: per Rechnung oder, wenn der Zahlungspflichtige zustimmt, mit einer neuen Lastschrift auf dasselbe Mandat. Kündigen Sie die neue Lastschrift mit Betrag und Fälligkeitstag an (Vorabinformation); ohne andere Vereinbarung spätestens 14 Kalendertage vorher.
  3. Rechnen Sie damit, dass auch eine erneute Basislastschrift erstattet werden kann. Bei wiederholten Erstattungen vereinbaren Sie eine andere Zahlungsweise.
  4. Ist Ihr Kunde ein Unternehmen, kommt für künftige Zahlungen die SEPA-Firmenlastschrift in Frage, bei der es keine Erstattung gibt. Dafür brauchen Sie ein eigenes Mandat, das der Zahlungspflichtige bei seiner Bank bestätigt; eine Vorlage finden Sie auf der Seite SEPA-Lastschriftmandat: Vorlage.

Fristen

Erstattungsfristen bei SEPA-Lastschriften
FallBasislastschriftFirmenlastschrift
Erstattung ohne Angabe von Gründen (MD06)bis 8 Wochen nach der Belastungnicht möglich
Erstattung ohne gültiges Mandat (MD01)bis 13 Monate nach der Belastungkeine Erstattung autorisierter Lastschriften

Ähnliche Rückgabegründe

Häufige Fragen

Wie lange kann eine Lastschrift zurückgegeben werden?

Bei der SEPA-Basislastschrift acht Wochen ab der Belastung ohne Angabe von Gründen. Lag kein gültiges Mandat vor, bis zu 13 Monate. Bei der Firmenlastschrift gibt es für autorisierte Lastschriften keine Erstattung.

Muss der Zahlungspflichtige einen Grund angeben?

Nein. Innerhalb der acht Wochen erstattet die Bank ohne Rückfragen.

Ist nach MD06 die Forderung erledigt?

Nein. Die Erstattung betrifft nur die Zahlung. Ob der Betrag geschuldet ist, klären Gläubiger und Zahlungspflichtiger untereinander.

Darf ich nach MD06 erneut abbuchen?

Wenn das Mandat nicht widerrufen wurde, ja, mit einer neuen Vorabinformation. Sinnvoll ist das erst nach einer Klärung, denn auch die neue Lastschrift kann erstattet werden.

Gibt es MD06 bei der Firmenlastschrift?

Nein. Bei der SEPA-Firmenlastschrift kann der Zahlungspflichtige eine Lastschrift nur bis zum Fälligkeitstag ablehnen, nicht danach erstatten lassen.

Quellen